Vertragliche Inhalte


Wie überall gibt es auch in der Tagespflege Richtlinien und Vereinbarungen.

Wir haben das Wichtigste für Sie zusammen gefasst.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie uns sehr gerne kontaktieren.


  • Das erste Kennenlernen:

    Schreiben Sie uns gerne eine E- Mail oder rufen Sie uns an.
    Wir machen einen Termin, damit wir uns persönlich kennen lernen können.

  • Der Vertrag:

    Sie schließen den Vertrag direkt mit der jeweiligen Tagespflegeperson ab.
    Der Vertrag geht dann an das Jugendamt, welches die Berechnung der Beiträge übernimmt.
    Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, beträgt aber 1 zu 1 dem Beitrag, der auch in der Kita entrichtet werden müsste.
    Sie haben keine Extrakosten.

  • Der Vertragsinhalt: Urlaubstage und Fortbildung

    Wir haben laut Vertrag 30 Tage Urlaub im Jahr.
    Diesen teilen wir den Eltern spätestens im November des alten Jahres mit. 
    Wir dürfen 5 Tage im Jahr an Fortbildungen teilnehmen.
    An diesen Tagen ist die Einrichtung geschlossen.
    Finden die Fortbildungen am Wochenende statt, werden diese Tage als Urlaubstage addiert.

  • Krankheit:
    Werden wir krank, besteht die Möglichkeit für unsere ersten 10 Krankentage im Jahr, eine Vertretung durch eine von Fidl gestellte Vertretung zu nutzen.
    Diese Vertretungsperson besucht uns regelmäßig und würde im Vertretungsfall zu uns in die Räume kommen.
    Ansonsten versuchen wir uns im Krankheitsfall so gut es geht gegenseitig zu vertreten.

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